Die Bewegung LSV Deutschland und der Deutsche Bauernverband e.V. wurden von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel aufgefordert eine Zukunftskommission zu gründen, die Wege zu einer zukunftsfähigen, gesellschaftlich verankerten Landwirtschaft in Deutschland erarbeitet. Auf Grundlage einer deutschlandweiten, basisgetragenen Diskussion wurden Ziele, Herausforderungen und Lösungsansätze zusammengetragen, welche die Grundlage für ein Konzept zur weiteren Bearbeitung innerhalb der Zukunftskommission bilden und in die Entstehung dieser Vorlage eingeflossen sind. Zugearbeitet wurden teilweise schon sehr detaillierte Elemente, die es zunächst auf eine gemeinsame und vorerst abstrakte Ebene zu vermitteln galt. Eine Untermauerung der Lösungsansätze für eine zukunftsfähige Land- und Forstwirtschaft detailliert nach Produktionsausrichtung oder Betriebsstrukturen, nach Ackerbau, Weinbau, Obstbau, Gemüsebau oder Anbau von Sonderkulturen, nach der Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen, Bienen oder anderen Nutztieren erfolgt im Rahmen der inhaltlichen Arbeit der Kommission.
Die Arbeit der Zukunftskommission Landwirtschaft soll zunächst in einem Lenkungskreis die generellen Herausforderungen von Landwirtschaft definieren und weiter ausdifferenzieren. Die in der nachfolgenden Übersicht dargestellten allgemeinen Lösungsansätze stellen die Kompromisslinien dar, auf deren Basis die Bewältigung der Ziele und Herausforderungen beruhen. Die operative Arbeit der Zukunftskommission in einem Handlungskreis besteht hauptsächlich in der Erarbeitung des „wie“ der Umsetzung dieser Lösungsansätze durch konkrete Maßnahmen. Aktuell ist das Abstraktionslevel allgemein gehalten. Deshalb sind aktuell keine konkreten Bezüge auf Verordnungen oder Gesetze enthalten. Im Zuge der weiteren Arbeit wird es jedoch eine zentrale Aufgabe sein, notwendige Änderungen zum Beispiel in der Düngeverordnung, im Baugesetzbuch, der TA-Luft oder der Wasserrahmenrichtlinie zu beraten. Für die Beschreibung der konkreten Maßnahmen sind die aktuell vorliegenden und später folgenden detaillierten Zuarbeiten wichtig.
So gilt es in spezialisierten Arbeitsgruppen die Details zu erarbeiten, durch welche Maßnahmen zum Beispiel das Image gefördert werden soll, wie bedarfsgerechte Düngung ohne pauschale Vorgaben ermöglicht werden kann oder die Erfassung des Grundwasserzustands erfolgen soll.
Die Arbeit der Zukunftskommission soll geleitet werden vom Grundgedanken, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland und der EU auch für den Sektor Landwirtschaft gilt. Das bedingt eine Eigentumsgarantie und das Recht des Einzelnen, sich frei wirtschaftlich zu entfalten. Wir setzen voraus, dass die freie Verfügbarkeit der Eigentümer über ihren Grund und Boden sowie über ihr Kapital gewahrt bleiben. Wir stehen zu einer auf Ausbildung und Wissenschaft basierenden Landwirtschaft. Gleichzeitig treten wir für eine umweltschonende, nachhaltige, tierschutzgerechte, zukunftsorientierte, vielfältig strukturierte unter marktwirtschaftlichen Bedingungen leistungs- und wettbewerbsfähige Landwirtschaft bei Chancengleichheit aller Landwirtschaftsbetriebe ein. Wir engagieren uns für die Erhaltung der Kulturlandschaft, des ländlichen Raums und der natürlichen Lebensgrundlagen der Landwirtschaft.
Gleichzeitig sehen wir die Gesellschaft in Verantwortung ihren Beitrag zu leisten, die eigene Flächennutzung zu hinterfragen, eigene Verantwortung zu erkennen und Maßstäbe, die sie an die Landwirtschaft richten auch ans eigene Handeln zu stellen. In diese Verantwortung sind alle privaten, öffentlichen oder kirchlichen Grundeigentümer zu nehmen. Sie müssen berücksichtigen, dass die Nutzbarkeit des Eigentums durch eine nachhaltige Ausgewogenheit von Ökonomie, Ökologie und Sozialem die Werthaltigkeit ihres Eigentums beeinflusst.
Von der Politik erwarten wir eine glaubwürdige Begleitung des Prozesses und Verlässlichkeit in ihren Entscheidungen. Höhere Standards sollten nur mit Ausgleich verankert werden, um Brüche zu vermeiden. Vorzug sollten höhere Standards erhalten, die auf Basis von reeller Nachfrage, ökonomischer Tragfähigkeit und vertraglicher Vereinbarung aller betroffener Marktpartner zustande kommen.

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Landwirtschaft in der Mitte der Gesellschaft

• Existenzsicherung der Landwirte über gerechte Teilhabe der Landwirte am System der sozialen Marktwirtschaft
• Erzielung des Haupteinkommens durch gewinnbringende Erlöse und einer Mindestrente im Alter
• Sicherung des ökonomischen Gleichgewichts auf Basis gerechter Marktbeziehungen zwischen Urproduktion, Verarbeitung und Handel unter Zuhilfenahme indexbasierter Marktkrisenmanagementmaßnahme
• Änderung des Kartellrechtes, Einkaufsseite muss auch im Kartellrecht verankert werden
• Erhalt der Einkommensausgleichzahlungen (Direktzahlungen) als Instrument zur Subventionierung der Lebensmittel
• Wahrung der Verhältnismäßigkeit zwischen gesellschaftlichen Forderungen und praktisch Machbarem
• Investitionsförderung für Einzel- und Gesamtprojekte mit besonderem Fokus auf übergesetzliche Standards
• Flächendeckende landwirtschaftliche Nutzung, auch in natürlich benachteiligten Gebieten durch Ausgleich
• Schaffung von lebenswerten Bedingungen im ländlichen Raum
• Honorierung von Landschaftspflege, Naturschutzleistungen und Maßnahmen zum Insektenschutz, die sich nicht durch Markterlöse tragen
• Schaffung einheitlicher Grundstandards für Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion im (EU-) Binnenmarkt auf Basis gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse unter Berücksichtigung der strukturellen Vielfalt und Leistungsfähigkeit der Landwirtschaft
• Schutz der heimischen Standards durch Abwehr von Importen, die Grundstandards in Qualität, Ökologie und im Sozialen nicht erfüllen und Durchsetzung der heimischen Standards im internationalen Handel
• Finanzieller Anreiz für zusätzliche Standards
• Konsequente Entbürokratisierung und Beschränkung der Dokumentations- und Meldepflichten auf das absolut notwendige Minimum zur Gewährleistung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
• Verwaltungsvollzug mit Augenmaß und Fokus auf eine tatsächliche Gefährdung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, des Tier- und Umweltschutzes
• Verpflichtung des Lebensmitteleinzelhandels zu Transparenz der Produktionsbedingungen und Kennzeichnung der Nahrungsmittel und der verwendeten Rohstoffe in verarbeiteten Produkten
• Realitätsnahe Darstellung der Landwirtschaft im gesamten Bildungssystem
• Ehrliche Information der Bürger über die Produktion von Rohstoffen für Lebensmittel, deren Herkunft und Verarbeitung
• Wertschätzung für den Beruf und die Arbeit des Landwirts durch Imagekampagnen, Marketingunterstützung und durch ein Verbot der Bewerbung von Verkaufspreisen


Artgerechte und nachhaltige Nutztierhaltung

• Beteiligung der Landwirte an einer parteipolitisch unabhängigen und von Wissenschaftlern getragenen Kommission zur Zukunft aller Nutztierarten
• Verlässliche Etablierung neuer gesetzlicher Standards erst nach Lösung der Konflikte bei Zielen zwischen Tierschutz, Ökonomie, Umwelt- und Verbraucherschutz im gesamten Binnenmarkt unter Wahrung eines angemessenen Bestandsschutzes
• Schließung von Nährstoffkreisläufen durch regionale Flächenbindung sichern und darstellen
• Ausstiegsprämien für Tierhaltungen bei Bedarf
• Förderung der heimischen Futtermittelerzeugung, insbesondere der Eiweißfuttermittel
• Management von Großprädatoren


Nachhaltige Bodennutzung

• Bedarfsgerechte Düngung zur Ausschöpfung pflanzlicher Ertragspotentiale in Abhängigkeit der natürlichen Bedingungen von Temperatur und Wasserversorgung ohne pauschale Vorgaben, starre Fristen und Sperrzeiten
• Breites Spektrum von Pflanzenschutz- und -stärkungsmitteln auf Basis wissenschaftsbasierter Zulassungsverfahren und Anwendungsbestimmungen einheitlich im gesamten (EU-) Binnenmarkt
• Stärkung der Forschung zu Fruchtfolgen für die Optimierung des Nährstoffmanagements und zu modernen Züchtungsmethoden
• Sicherung der CO2-Bindung über Humusaufbau durch Gewährleistung organischer Herbstdüngung
• Überprüfung des Einsatzes von Totalherbiziden für eine CO2-sparende und schonende Bodenbearbeitung
• Anreizsysteme zur Reduzierung von Emissionen klimaschädlicher Gase
• Förderung der Nutzung von Reststoffen und Rohstoffen, die nicht zur Nahrungs- und Futtermittelverwendung herangezogen werden können zur Gewinnung von Bioenergie
• Reduktion des Verbrauchs landwirtschaftlicher Nutzflächen
• Einheitliche Mess- und Meldeverfahren für Umweltparameter im gesamten (EU-) Binnenmarkt
• Umfassende Ermittlung von Ursachen und Einflussfaktoren für Defizite im Umweltbereich
• Förderung kooperativer Maßnahmen zum Gewässer- und Artenschutz mit erwiesener Wirksamkeit
• Ersetzen von Bewirtschaftungsverboten in Schutzgebieten durch Vertragsnaturschutz mit erwiesener Wirksamkeit
• Nutzungsintegrierte Kompensationsmaßnahmen für Flächeninanspruchnahmen vorrangig auf Flächen im öffentlichen Eigentum